Kontakt

SUITESTUFF GmbH
Ausstattungs-Trends für exklusives Interieur

Haimhausener Str. 17
85386 Deutenhausen bei Eching

Telefon: +49 (0)8133 / 78 299 – 0
Fax: +49 (0)8133 / 78 299 – 19
Mail: info@suitestuff.de

Geschäftsführung: Michael Flügel

Amtsgericht München: HRB 156092
Steuernummer: FA Freising 115/137/80267
Ust.-IdNr.: DE814299367

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Bemerkung: Die Preise beziehen auf einen Vermietzeitraum von 1 – 3 Tagen zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Für längere Mietzeiträume erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Maße und Gewichtsangaben können produktionsbedingt geringfügig abweichen.

Allgemeine Miet- und Lieferbedingungen

§ 1. Geltungsbereich
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der SUITESTUFF GmbH (im folgenden „SUITESTUFF“) und dem Vertragspartner (im folgenden „Besteller“) gelten ausschließlich die vorliegenden Miet- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie sonstige Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SUITESTUFF ihnen schriftlich zugestimmt hat. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf die Geltung seiner AGB werden hiermit widersprochen. Die vorliegenden Miet- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn SUITESTUFF in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

§ 2. Gegenstand der Vermietung und Mietzeit
Die Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung genannten Möbel und sonstiges Zubehör.
Die Mietgegenstände werden dem Besteller für die vertragsgemäße Verwendung für den vereinbarten Vertragszeitraum zur Verfügung gestellt.
Das Eigentum an den Mietgegenständen bleibt bei SUITESTUFF.

§ 3. Vertragsschluss
„Freibleibende Angebote“ von SUITESTUFF sind unverbindlich (invitatio ad offerendum), soweit darauf nichts anderes vermerkt ist.

Das Angebot im Sinne des § 145 BGB liegt in der Bestellung durch den Besteller. Die Bestellung hat in schriftlicher Form, per Email oder über den Onlineshop zu erfolgen und hat Veranstaltungsort, Mietgegenstände, Mietzeitraum (Anfang, Ende) sowie die genaue Lieferanschrift und den für die Bestellung zuständigen Ansprechpartner zu enthalten. SUITESTUFF kann das Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von SUITESTUFF ausgewiesenen Preise beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise verstehen sich ab Lager und beinhalten nicht Anlieferung, Abholung, Aufstellen und Verteilen der Mietgegenstände. Etwas anderes gilt nur bei schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien.

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Mietpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Der Besteller wird von der Entrichtung des Mietpreises nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SUITESTUFF anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Lieferung
Die Abholung bzw. Auslieferung der Mietmöbel erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Kurzfristige Änderungen durch den Besteller hinsichtlich Abholungs- bzw. Anlieferungszeit und/oder Anlieferungsort bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SUITESTUFF.

Sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung besteht, ist Leistungsort der Geschäftssitz von SUITESTUFF. Der Besteller holt die Mietgegenstände dort ab und bringt sie nach Ende der vereinbarten Mietzeit wieder zurück. Dabei hat er die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Kommt er mit der Rückgabe der Mietgegenstände in Verzug, schuldet er SUITESTUFF für jeden Tag, um den sich die Rückgabe verzögert, Schadenersatz in Höhe des Betrags, der nach dem Vertrag anteilig pro Tag als Miettag geschuldet wäre. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere wegen nicht durchführbarer Folgeveranstaltung bleibt unberührt.

Erfolgt die Lieferung und Abholung nach der vertraglichen Vereinbarung durch SUITESTUFF, sind bei Abholung vom Veranstaltungsort die Mietgegenstände vom Besteller ladebereit zur Verfügung zu stellen. Müssen die Mietgegenstände von SUITESTUFF noch verpackt werden, wird dies gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6. Nebenpflichten des Bestellers
Der Besteller hat die Mietgegenstände mit der ihm obliegenden Sorgfalt zu behandeln und sie ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch zu verwenden.

Der Besteller erkennt an, dass an den Mietgegenständen Urheberrechte bestehen, dass die Mietgegenstände wettbewerbliche Eigenart besitzen und dass die diesbezüglichen Verwertungsrechte Suitestuff zustehen.

Dem Besteller ist es untersagt, Mietgegenstände nachzubauen und nachgebaute Möbel selbst im geschäftlichen Verkehr zur Vermietung anzubieten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung schuldet er eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,-

Die Möbel sind vom Besteller gegen Diebstahl zu versichern.

§ 7. Rechte des Bestellers bei Mängeln und sonstigen Pflichtverletzungen
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die Mietgegenstände unverzüglich untersucht und etwaige Mängel unverzüglich bei SUITESTUFF angezeigt hat. Holz und Leder sind Naturprodukte. Daher sind Abweichungen in der Oberflächenbeschaffen­heit, Farbe und Struktur der Mietgegenstände möglich. Bei der Beleuchtung unterschiedlicher Möbel (Theken, Leuchtwürfel, Sitzbänke und Lampen) kann es aufgrund unterschiedlicher Leuchtmittel und Leuchtkörper trotz der Verwendung gleicher Farbfilter zu Abweichungen in der Farblichtwirkung kommen. Diese möglichen Abweichungen stellen keinen Mangel der Mietgegenstände dar und berechtigen den Besteller nicht zur Annahmeverweigerung oder Minderung. Schadensersatzansprüche gegen SUITESTUFF wegen Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SUITESTUFF oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SUITESTUFF beruhen.

§ 8. Kündigung/ Storno
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung oder ein Rücktrittsrecht besteht nicht.
Nimmt der Besteller die Möbel nicht ab, werden mindestens 25 % der Nettoauftragssumme berechnet.

§ 9. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Ist der Besteller Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien München. SUITESTUFF ist jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Klausel oder einer sonstigen getroffenen Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Für diese Klausel soll eine Vereinbarung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Klausel am nächsten kommt.